Alle Minderjährigen müssen die Erlaubnis über die Erziehungsbeauftragung (nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) ihrer Eltern haben, dass sie das Konzert am 6.12.15 besuchen dürfen. Eine Vorlage haben wir für euch erstellt. Bitte füllt diese aus und bringt sie mit.

Erziehungsbeauftragung_Alerta_2015